Frauen

Ausschuss debattiert über Paragraf 218 – Engels: „Wir brauchen eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“

Zu Beginn der Safe Abortion Week hat sich gestern der Gleichstellungsausschuss im Rahmen einer Sachverständigenanhörung mit den Vorschlägen zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, die eine Kommission der Bundesregierung im April vorgestellt hat, befasst. Die Kommission fordert die Legalisierung von Abbrüchen in der frühen Phase der Schwangerschaft und eine Fristenregelung. Zugleich sollen Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen gestärkt werden. Die Grüne Fraktion Hamburg stellt sich klar hinter die Forderungen der Expert*innen: Die Abschaffung von Paragraf 2018 ist überfällig, Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich entkriminalisiert werden. Eine zeitgemäße Neuregelung hat dem Selbstbestimmungsrecht von Frauen Rechnung zu tragen.

Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Die Empfehlungen der unabhängigen Expert*innen haben neuen Schwung in die Debatte um den § 218 gebracht und gezeigt: Eine Entkriminalisierung ist möglich und mindestens für die Frühphase der Schwangerschaft auch geboten. Die Empfehlung der Kommission zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist deshalb so stark, weil sie einen gangbaren Weg für eine in der Gesellschaft breit akzeptierte Fristenregelung aufzeigt. Der Bericht verdeutlicht, das ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen legal – und nicht einfach nur unter Voraussetzungen straffrei – möglich sein muss, um dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen gerecht zu werden. Wir brauchen nicht nur eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch das Recht auf eine qualifizierte Beratung statt einer Pflicht zur Beratung. Die Versorgungslage und der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen wird auch in Hamburg immer schwieriger, was auch mit der Kriminalisierung, der Beratungspflicht und der Wartefrist zu tun hat. Eine Ausweitung der Beratungskapazitäten ist daher wichtig. In der Ausbildung von Ärzt*innen sollten Schwangerschaftsabbrüche außerdem standardmäßig gelehrt werden.

Die Anhörung im Gleichstellungsausschuss ist ein Beitrag zu dieser wichtigen Debatte rund um reproduktive Gerechtigkeit, die endlich zu neuen gesetzlichen Regelungen führen muss. Für uns ist klar: Paragraf 218 in der bisherigen Form muss weg – eine Neuregelung ist dringend geboten. Jede Frau muss das Recht haben, frei über ihren eigenen Körper zu entscheiden, ohne kriminalisiert zu werden.“

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